(Foto: Dag Jenssen) |
Die Genehmigung durch die chinesische Kartellbehörde ist die letzte kartellrechtliche Beurteilung der Vereinbarung, die für die Duirchführung erforderlich war.
Die Transaktion ist bereits von der EU-Kommission, vom amerikanischen Justizministerium und von relevanten Wettbewerbsbehörden in mehreren anderen Ländern genehmigt worden.
Die Partner beabsichtigen, die Transaktion so schnell wie möglich und mit bilanzrechtlicher Wirkung ab September vorzunehmen.
Veröffentlicht: 19. August 2013